Beschluss:

Da den Hauptausschussmitgliedern nicht die aktuelle Fassung der Jahressrechnung 2013 vorliegt, wird der Gemeindevertretung unter Vorbehalt empfohlen, die Jahresrechnung 2013 sowie die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 4.230,94 € gem. § 82 Abs. 1 GO zu genehmigt.


Herr Gleue erläutert den Mitgliedern des Hauptausschusses die überarbeitete Fassung der Jahresrechnung 2013.


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen:0

Enthaltungen:1

Befangen: 0