Sitzung: 26.02.2014 Gemeindevertretung
Herr Gemeindevertreter Leonhardt begründet den Antrag der Fraktion WIR
FÜR LABOE.
Frau Gemeindevertreterin Mordhorst weist daraufhin, dass der zuständige
Ausschuss an dieser Sache schon dran ist. Der Sozialausschussvorsitzende Herr
Heller habe auch bereits jemanden an der Hand, der entsprechende Informationen
im Ausschuss geben könnte. Sie beantragt, die Stiftungsproblematik an den
zuständigen Ausschuss zu verweisen.
Nach kurzer Diskussion lässt Herr Bürgermeister Riecken zunächst über
den Antrag der Fraktion WIR FÜR LABOE abstimmen:
Die Gemeindevertretung fasst folgenden
Beschluss: Der Bürgermeister gibt unverzüglich ein Rechtsgutachten
in Auftrag, das die Gründung/Widmung, den Betrieb und die Auswirkungen einer
Stiftung (verbrauchende Stiftung/Bürgerstiftung) für die Gemeinde (Verwaltung, Einwohner,
Gäste) feststellt.
Stimmberechtigte: |
21 |
||
Ja-Stimmen: 10 |
Nein-Stimmen: 11 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |
Damit ist der Antrag abgelehnt.
Herr Riecken lässt sodann über den Verweisungsantrag von Frau
Gemeindevertreterin Mordhorst abstimmen:
Die Gemeindevertretung fasst folgenden
Beschluss: Die Angelegenheit wird an den zuständigen
Ausschuss überwiesen. Dort soll zunächst über die Möglichkeiten zur Errichtung
einer Stiftung informiert werden.
Stimmberechtigte: |
21 |
||
Ja-Stimmen: 20 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 1 |
Befangen: 0 |
Sodann begründet Herr Gemeindevertreter Schröder den Antrag der
LWG-Fraktion.
Nach kurzer Diskussion macht Herr Gemeindevertreter Mattern den
Vorschlag, sich zunächst im zuständigen Ausschuss über die Stiftungsmöglichkeit
zu informieren und dann in der nächsten Gemeindevertretung weitere
Entscheidungen zu treffen.
Frau Gemeindevertreterin Schöneich-Bayer kann sich grundsätzlich mit
dieser Idee anfreunden. Der LWG ging es darum, ein Zeichen zu setzen und einen
Anfang zu machen.
Herr Gemeindevertreter Schröder erklärt, dass die LWG unter diesen
Umständen ihren Antrag zurückzieht. Er bittet aber darum, dass zum nächsten
Bauausschuss noch einmal die Geldflussberechnung der Verwaltung zur Verfügung
gestellt wird.