Herr Gemeindevertreter Leonhardt begründet den Antrag der Fraktion WIR FÜR LABOE.

 

Frau Gemeindevertreterin Mordhorst weist daraufhin, dass der zuständige Ausschuss an dieser Sache schon dran ist. Der Sozialausschussvorsitzende Herr Heller habe auch bereits jemanden an der Hand, der entsprechende Informationen im Ausschuss geben könnte. Sie beantragt, die Stiftungsproblematik an den zuständigen Ausschuss zu verweisen.

 

Nach kurzer Diskussion lässt Herr Bürgermeister Riecken zunächst über den Antrag der Fraktion WIR FÜR LABOE abstimmen:

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden

 

Beschluss:    Der Bürgermeister gibt unverzüglich ein Rechtsgutachten in Auftrag, das die Gründung/Widmung, den Betrieb und die Auswirkungen einer Stiftung (verbrauchende Stiftung/Bürgerstiftung) für die Gemeinde (Verwaltung, Einwohner, Gäste) feststellt.

 

Stimmberechtigte:

21

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 11

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Herr Riecken lässt sodann über den Verweisungsantrag von Frau Gemeindevertreterin Mordhorst abstimmen:

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden

 

Beschluss:    Die Angelegenheit wird an den zuständigen Ausschuss überwiesen. Dort soll zunächst über die Möglichkeiten zur Errichtung einer Stiftung informiert werden.

 

Stimmberechtigte:

21

Ja-Stimmen: 20

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Befangen: 0

 

Sodann begründet Herr Gemeindevertreter Schröder den Antrag der LWG-Fraktion.

 

Nach kurzer Diskussion macht Herr Gemeindevertreter Mattern den Vorschlag, sich zunächst im zuständigen Ausschuss über die Stiftungsmöglichkeit zu informieren und dann in der nächsten Gemeindevertretung weitere Entscheidungen zu treffen.

 

Frau Gemeindevertreterin Schöneich-Bayer kann sich grundsätzlich mit dieser Idee anfreunden. Der LWG ging es darum, ein Zeichen zu setzen und einen Anfang zu machen.

 

Herr Gemeindevertreter Schröder erklärt, dass die LWG unter diesen Umständen ihren Antrag zurückzieht. Er bittet aber darum, dass zum nächsten Bauausschuss noch einmal die Geldflussberechnung der Verwaltung zur Verfügung gestellt wird.