Sitzung: 23.01.2014 Bau- und Umweltausschuss
Die Vorsitzende führt in das Thema dieses TOP ein und
übergibt das Wort Herrn Kühle vom B2K-Büro.
Herr Kühle hat der Vorsitzender einen Tag vor der Sitzung
6 Versionen einer Planung per E-Mail geschickt, die an die übrigen Mitglieder
weiter versendet wurde. Bis auf Herr Fister haben alle die Entwürfe erhalten.
Herr Kühle weist darauf hin, dass in
dieser Sitzung unbedingt eine Entscheidung getroffen werden sollte, da die
Planungen schon in Verzug wäre.
Herr Kühle erläutert nun die einzelnen Versionen. Herr Kühle weist auf die unterschiedlichen
Zuschnitte der Grundstücke hin. Er habe versucht, die Wünsche der
Ausschussmitglieder einzuarbeiten und „Gemeinschaftsplätze“ zu schaffen. Für
das energetische Bauen kommt es auch auf die Ausrichtung der Gebäude an. Alle Ausrichtungen sind
möglich. Dabei erklärt Herr Kühle auch die Tabelle zur Grundstücksgrößen und –Anzahl.
Herr Kühle erklärt auch die Vor- und Nachteile einer Ring- und einer
Stichstraßenerschließung.
Zum Regenwasser erklärt Herr Kühle, dass bei allen
Varianten die Entwässerung nach Osten möglich ist. Man muss nur entsprechende
Leitungsrechte eintragen.
Die Mitglieder des Ausschusses erhalte die Gelegenheit zu
Fragen.
Auf die Frage des Herr Debus erläutert Herr Kühle, dass
er eine Verbindung durch einen Fußweg oder eine Straße zu einem weiteren
eventuellen Neubaugebiet in östlicher Richtung nicht empfiehlt, da das
Verkehrsaufkommen zu hoch wäre für dieses relativ kleine Neubaugebiet. Wenn
tatsächlich ein weiteres Neubaugebiet erschlossen werden sollte, müsste die
Erschließung anders erfolgen.
Auf die Frage von Herrn Rehder, antwortet Herr Kühle,
dass er die 1. Variante bevorzugt. Auch die 3. Variante sei gut und machbar,
vor allem weil der Gemeinschaftsplatz mit berücksichtig wurde.
Nachdem Herr Kühle zu den einzelnen 6 Versionen Stellung
genommen hat, kristallisiert sich heraus, dass Version 1 und Version 6 in Frage
kommen. Es besteht daher die Einigkeit, dass nur über diese beiden Versionen
unter TOP 6 abgestimmt wird.
Die Sitzung wird kurz unterbrochen. Das Wort wird an
Herrn Kloth erteilt, der darauf hinweist, dass er auch auf eine Grünfläche
besteht, die einen Abstand zu seinem Grundstück ermöglicht. Herr Niebuhr weist
darauf hin, dass hier keine Zusagen oder ähnliches gemacht wurden. Die
abschließende Entscheidung über diese Grünfläche verbleibt bei der Gemeinde.
Die Sitzung wird wieder fortgesetzt und alle Mitglieder
nehmen weiter Stellung zu den Versionen.
Herr Kühle erläutert dann weiter die Art und das Maß der
Baulichen Nutzung:
Es wird diskutiert über
-1 Vollgeschoss
-Gebäudehöhe 9 m
-Stadtvilla ist damit nicht möglich
- Einzelhäuser und Doppelhäuser
- max. 2 Wohnungen pro Einzelhaus
- Dachneigung 25 bis 45 Grad
- Dachmaterial
- Fassadenmaterial
- Flachdächer bei Nebenanlagen
- Anlage von Knicks und Eingrünungselemente
Herr Kühle berichtet über den Punkt des Verkehrslärms, da
bei den Außengrundstücken an der Kreisstraße Besonderheiten zu beachten seien:
Diese Gebäude müssen schallgeschützt im Hinblick auf Mauern und Fenster gebaut
werden. Allerdings sind nach der bisherigen Planung und wegen der heutigen Bauweise
alle Anforderungen für Außenbauteile fast alle erfüllt.
Die Frage, ob auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung
erfolgen muss und kann, kann in der Sitzung, zuständigkeitshalber, nicht
geklärt werden.
Herr Kühle beendet seinen Vortrag und seine Vorstellung und bittet um Abstimmung.