Die Vorsitzende führt in das Thema dieses TOP ein und übergibt das Wort Herrn Kühle vom B2K-Büro.

Herr Kühle hat der Vorsitzender einen Tag vor der Sitzung 6 Versionen einer Planung per E-Mail geschickt, die an die übrigen Mitglieder weiter versendet wurde. Bis auf Herr Fister haben alle die Entwürfe erhalten. Herr Kühle weist  darauf hin, dass in dieser Sitzung unbedingt eine Entscheidung getroffen werden sollte, da die Planungen schon in Verzug wäre.

Herr Kühle erläutert nun die einzelnen Versionen.  Herr Kühle weist auf die unterschiedlichen Zuschnitte der Grundstücke hin. Er habe versucht, die Wünsche der Ausschussmitglieder einzuarbeiten und „Gemeinschaftsplätze“ zu schaffen. Für das energetische Bauen kommt es auch auf die Ausrichtung  der Gebäude an. Alle Ausrichtungen sind möglich. Dabei erklärt Herr Kühle auch die Tabelle zur Grundstücksgrößen und –Anzahl. Herr Kühle erklärt auch die Vor- und Nachteile einer Ring- und einer Stichstraßenerschließung.

Zum Regenwasser erklärt Herr Kühle, dass bei allen Varianten die Entwässerung nach Osten möglich ist. Man muss nur entsprechende Leitungsrechte eintragen.

Die Mitglieder des Ausschusses erhalte die Gelegenheit zu Fragen.

Auf die Frage des Herr Debus erläutert Herr Kühle, dass er eine Verbindung durch einen Fußweg oder eine Straße zu einem weiteren eventuellen Neubaugebiet in östlicher Richtung nicht empfiehlt, da das Verkehrsaufkommen zu hoch wäre für dieses relativ kleine Neubaugebiet. Wenn tatsächlich ein weiteres Neubaugebiet erschlossen werden sollte, müsste die Erschließung anders erfolgen.

Auf die Frage von Herrn Rehder, antwortet Herr Kühle, dass er die 1. Variante bevorzugt. Auch die 3. Variante sei gut und machbar, vor allem weil der Gemeinschaftsplatz mit berücksichtig wurde.

Nachdem Herr Kühle zu den einzelnen 6 Versionen Stellung genommen hat, kristallisiert sich heraus, dass Version 1 und Version 6 in Frage kommen. Es besteht daher die Einigkeit, dass nur über diese beiden Versionen unter TOP 6 abgestimmt wird.

Die Sitzung wird kurz unterbrochen. Das Wort wird an Herrn Kloth erteilt, der darauf hinweist, dass er auch auf eine Grünfläche besteht, die einen Abstand zu seinem Grundstück ermöglicht. Herr Niebuhr weist darauf hin, dass hier keine Zusagen oder ähnliches gemacht wurden. Die abschließende Entscheidung über diese Grünfläche verbleibt bei der Gemeinde.

Die Sitzung wird wieder fortgesetzt und alle Mitglieder nehmen weiter Stellung zu den Versionen.

Herr Kühle erläutert dann weiter die Art und das Maß der Baulichen Nutzung:

Es wird diskutiert über

 -1 Vollgeschoss

-Gebäudehöhe 9 m

-Stadtvilla ist damit nicht möglich

- Einzelhäuser und Doppelhäuser

- max. 2 Wohnungen pro Einzelhaus

- Dachneigung 25 bis 45 Grad

- Dachmaterial

- Fassadenmaterial

- Flachdächer bei Nebenanlagen

- Anlage von Knicks und Eingrünungselemente

Herr Kühle berichtet über den Punkt des Verkehrslärms, da bei den Außengrundstücken an der Kreisstraße Besonderheiten zu beachten seien: Diese Gebäude müssen schallgeschützt im Hinblick auf Mauern und Fenster gebaut werden. Allerdings sind nach der bisherigen Planung und wegen der heutigen Bauweise alle Anforderungen für Außenbauteile fast alle erfüllt.

Die Frage, ob auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung erfolgen muss und kann, kann in der Sitzung, zuständigkeitshalber, nicht geklärt werden.

Herr Kühle beendet seinen Vortrag und seine Vorstellung und bittet um Abstimmung.