Herr Leonhardt fragt nach der Höhe der Befahrbarkeit der Promenade bis zur Musikmuschel? Herr Riecken teilt dazu mit, dass die Hafenumfeldplanung im Bauausschuss so beraten wurde mit dem Ziel, die Befahrbarkeit auf dem Klinkerpflaster einzustellen. Die Befahrbarkeit zum Rosengarten ist über die jetzige Baustelleneinfahrt geregelt. Außerdem ist die Hafenkante bis zum Lotsenhaus befahrbar. Ab Lotsenhaus bis zur Musikmuschel ist der Klinker nur als Gehweg nutzbar.

 

Frau Kuhn erkundigt sich nach dem Sachstand der Planung über den neuen Strandzaun. Herr Riecken teilt dazu mit, dass die Frage nicht beantwortet werden kann, da erst der Werkausschuss eine Entscheidung treffen muss.