Beschluss:

 

Der Planungsausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

a)        

1.         Änderung Geltungsbereich:

 

Für das Gebiet „nördlich der Kleinen Mühlenstraße, östlich der Bahnhofstraße und südwestlich der Großen Mühlenstraße“ wird das Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 durchgeführt. Das Grundstück Große Mühlenstraße 10 a, Flur 8, Flurstück 31/202 wird aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes herausgenommen, weil es nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vorhaben steht. 

 

2.         Der geänderte Planbereich ist aus dem anliegenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ersichtlich.

 

b)

1.         Der vorliegende Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 45 einschließlich dem Textteil B für das Gebiet „nördlich der Kleinen Mühlenstraße, östlich der Bahnhofstraße und südwestlich der Großen Mühlenstraße“, die Begründung, der Artenschutzbericht mit Anhang, der CIMA-Bericht Entwicklungsperspektiven, die Lärmtechnische Untersuchung Teil 1 Verkehrslärm, die Lärmtechnische Untersuchung Teil 2 Gewerbelärm, das Verkehrsgutachten, der Bericht Fledermauserhebung und der 2. Bericht Fledermauserhebung werden in den überarbeiteten Fassungen beschlossen bzw. gebilligt.

 

 

2.         Der Entwurf des Planes einschließlich Textteil B, die Begründung, der Artenschutzbericht mit Anhang, der CIMA-Bericht Entwicklungsperspektiven, die Lärmtechnische Untersuchung Teil 1 Verkehrslärm, die Lärmtechnische Untersuchung Teil 2 Gewerbelärm, das Verkehrsgutachten, der Bericht Fledermauserhebung und der 2. Bericht Fledermauserhebung sind nach § 4 a Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern und über die Auslegung zu benachrichtigen.


Ausschussvorsitzender Cordts erläutert zunächst die bisherige Entwicklung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45. Aufgrund von Planänderungen, die sich erst nach dem Sat-zungsbeschluss ergeben haben, war eine Überarbeitung der Planunterlagen erforderlich mit der Folge, dass der Satzungsbeschluss aufgehoben wurde und nun der überarbeitete Entwurf erneut zu beschließen und zur öffentlichen Auslegung zu bestimmen ist.  

 

Anhand einer Powerpoint-Präsentation erläutert Herr Kühle die Änderungen in der Planung  ausführlich. Er geht dabei insbesondere auf die Festsetzungen der zulässigen Nutzungen in den einzelnen Geschossen ein. Weiterhin erklärt er, dass die Nutzung von Einkaufswagen außerhalb des Gebäudes nicht mehr zulässig ist. Da im Erdgeschoss nun die Sparkasse und nicht der geplante DM-Markt einziehen wird, ist dies auch nicht mehr erforderlich. Außerdem wirken sich die Planänderungen positiv auf das Verkehrsgutachten, die Lärmgutachten und das Verträglichkeitsgutachten aus. Alle Gutachten sind entsprechend angepasst worden. Einer Überarbeitung bedarf nun noch der Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan. Dieser muss noch vor dem Satzungsbeschluss unterschrieben sein.

 

Auf Anfrage von Herrn Schimmer erklärt Herr Kühle noch einmal das festgesetzte Mi-schungsverhältnis zwischen der gewerblichen Nutzung und der Wohnnutzung im zweiten Obergeschoss. Er ergänzt, dass Freiberufler, wie z.B. Ärzte, Anwälte, Architekten, Steuerbe-rater u.ä.  im gesamten Gebäude zulässig sind. Auch die textlichen Festsetzungen zum Schallschutz erläutert Herr Kühle noch einmal ausführlich. Die textlichen Festsetzungen sind dabei mit Herrn Dr. Becker abgestimmt worden.

 

Ausschussvorsitzender Cordts erklärt, dass die Planung ausführlich und sehr umfassend beraten und unter juristischer Beteiligung geprüft wurde. Der Ausschuss sollte nun den er-forderlichen Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung und zur erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fassen.

 

Auf die Frage von Herrn Winkler, wann mit dem Bau begonnen wird, erklärt Herr Kühle, dass gerade der Abbruchantrag fertiggestellt wird. Der Abbruch wird voraussichtlich zwischen dem 15.03. und 30.04.2014 erfolgen. Der Satzungsbeschluss könnte wohl nach dem Offenle-gungsverfahren zwischen Ende Februar und Mitte März gefasst werden. Wann Herr Dr. Kopplin dann den Baubeginn plant, ist nicht bekannt. Sehr wohl ist aber bekannt, dass die Sparkasse möglichst schnell in das neue Gebäude einziehen will und daher wird wahr-scheinlich auch der Baubeginn nicht lange auf sich warten lassen.


Stimmberechtigte:   8

 

Ja-Stimmen:           8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0