Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, sich an der Förderung der Kindertagespflege entsprechend den Richtlinien des Kreises Plön bis zum Ende des Kindergartenjahres 2013/2014 mit dem bisherigen Betrag zu beteiligen.

Bis zum Kindergartenjahr 2014/2015 wird der  zuständige Finanz- und Lenkungsausschuss erneut darüber beschließen.


In der Sitzung der GV vom 17.02.2010 wurde unter dem TOP 8 die „Förderung der Kindertagespflege“ beschlossen, für U3-Kinder mit Wohnsitz in der Gemeinde Probsteierhagen einen Zuschuss von 1,30 Euro pro Betreuungsstunde zu zahlen. Eine Umsetzung des Beschlusses fand jedoch nicht statt, da der Kreis Plön den freiwilligen gemeindlichen Teil übernahm. Nach der Kürzung des Kreisanteils an der Kostenbeteiligung am 16.06.2011 wurde in der Sitzung der GV am 31.08.2011 der Beschluss vom 17.02.2010 wieder aufgenommen. Beide Beschlüsse wurden einstimmig gefasst. Die seinerzeitigen Kosten beliefen sich auf 6.300 Euro im Jahr, mittlerweile sind diese Kosten durch die erweiterte Inanspruchnahme der Tagespflegestellen auf 17.000 Euro gestiegen. Der Finanz- und Lenkungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.11.2013 einstimmig beschlossen, den gemeindlichen Zuschuss auf 0,70 Euro pro Betreuungsstunde festzulegen. Um den Eltern Planungssicherheit zu geben und evtl. Rückzahlungen zu vermeiden, soll der neue Zuschussbetrag ab dem 01.07.2014 gezahlt werden.   


Stimmberechtigte:

13

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0