Herr Breitfelder berichtet über die Beratungen im Finanzausschuss und über das Gespräch mit dem Amtskämmerer. Seiner Auffassung nach ist die Aufteilung 50:50 Anteil Gemeinde und Anteil private Grundstückseigentümer rechtlich in Ordnung. Die tatsächlichen Flächen der privaten Eigentümer seien allerdings deutlich größer. Nach seiner Einschätzung zahlt die Gemeinde deutlich mehr Regenwassergebühr als nach ihren tatsächlichen Flächen zahlen müsste. Bei einer Veränderung des Aufteilungsverhältnisses z.B. 71,5% (private Eigentümer) zu 28,5% (Gemeindeanteil), würde die Gemeinde mit ca. 6.700,00 € weniger belastet und die privaten Eigentümer um diesen Betrag mehr belastet, da aber die Schmutzwassergebühr gesenkt wird würde die Mehrbelastung ausgeglichen, daher ist jetzt der richtige Zeitpunkt für eine Änderung, zumal in Prasdorf die niedrigsten Gebühren im Amtsbereich erhoben werden.

Herr Kruse hält eine Änderung des Verhältnisses nur dann für sinnvoll, wenn dies rechtlich und kostenneutral überprüft würde. Um Mehreinnahmen für die Gemeinde zu erzielen, könne man auch z.B. die Grundsteuerhebesätze erhöhen.

Herr Witzki hält den Hinweis auf die niedrigen Gebühren für nicht relevant, nur deswegen kann eine Änderung nicht in Frage kommen.

Frau Schneekloth spricht sich gegen eine Mehrbelastung für die Bürger aus.

 

Es ergibt sich eine rege Diskussion über die Problematik des Gesamtthemas.

 

Herr Kruse stellt sodann folgenden Antrag zur Abstimmung:

Das Amt wird beauftragt zu prüfen, ob eine rechtliche und kostenneutrale Umsetzung hinsichtlich des Aufteilungsverhältnisses in der Satzung möglich ist.


Stimmberechtigte: 8

 

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: 4

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Herr Gnauck stellt sodann folgenden Antrag zur Abstimmung:

Die Gemeindevertretung beschließt den gemeindlichen Kostenanteil für die Straßenentwässerung vom jetzigen Aufteilungsschlüssel 50 % : 50 % auf den Schlüssel 71,5 % : 28,5 % (Private / Gemeinde) zu verändern, mit der Folge dass sich der gemeindliche Anteil um 6.700,00 € verringert und die privaten Eigentümer um diesen Betrag mehrbelastet werden. Die bereits beschlossene Senkung der Schmutzwassergebühr würde jedoch diese Mehrbelastung ausgleichen.

 

Stimmberechtigte: 8

 

Ja-Stimmen: 3

Nein-Stimmen: 4

Enthaltungen: 1

Befangen: 0