Der Vorsitzende führt in das Thema ein. Durch parkende Fahrzeuge in der Einmündung der Straße „Zum Wendeplatz“ in die Straße „Söhren“ kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen für die Verkehrsteilnehmer, insbesondere für Fußgänger. Es handelt sich in diesem Bereich um eine Wohnstraße. Insofern dürfen Autos grundsätzlich nur auf den ausgewiesenen Parkflächen abgestellt werden. Dazu wird angemerkt, dass bei jedem Haushalt eine zunehmende Motorisierung festzustellen ist. Zwei, teilweise drei Fahrzeuge in einem Haushalt seien keine Seltenheit. Man ist sich im Ausschuss einig, dass dies aber nicht das Problem der Gemeinde sein könne. Jeder Grundstückseigentümer muss selbst für ausreichenden Parkraum auf seinem Grundstück sorgen.

Der Bürgermeister merkt an, dass vermehrt auch Fahrzeuge auf dem Behelfsparkplatz am Dörpshus widerrechtlich abgestellt werden. Dieser Parkplatz ist keine öffentliche Fläche, sondern steht grundsätzlich nur den Nutzerinnen und Nutzern des Dörpshus zur Verfügung. Insbesondere bei privaten Veranstaltungen ist es ärgerlich, wenn mehrere Parkplätze dort von anderen Fahrzeugen belegt seien, denn schließlich mieten die Nutzerinnen und Nutzer den Parkplatz mit und bezahlen auch dafür.

Nach kurzer Diskussion wird beschlossen, dass der Vorsitzende einen Ortstermin mit der Polizeistation Probsteierhagen abmacht, um die rechtlichen und technischen Möglichkeiten der Gemeinde zur Sperrung der Flächen auszuloten. Über das Ergebnis dieses Gesprächs wird er Vorsitzende zu gegebener Zeit berichten. Dann sind gemeindeseitig die weiteren Schritte und Maßnahmen zu beschließen.


Stimmberechtigte: 5

 

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0