Beschluss:

Der Ausschuss für Schule, Kultur, Jugend und Sport empfiehlt der Gemeindevertretung das von dem Architektenbüro Wieder vorgelegte Sanierungskonzept umzusetzen. Auf dieser Basis sollte nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung ein Nutzungskonzept verfasst werden. Des weiteren soll darüber beraten werden, ob z.B. eine Stiftung als begleitende Organisationsform als geeignet angesehen wird.


Herr Heller erläutert, dass das Testament von Freya Frahm, keinen Neubau des Hauses vorsieht. Ferner würde ein Neubau in Höhe von geschätzten 900.000 € deutlich über den Sanierungskosten liegen. Des weiteren benötigt die Gemeinde jährlich rd. 10.000 bis 12.000 € um weitere Testamentsauflagen (Nachlassverwaltung, Grabpflege etc.) erfüllen zu können. Er empfiehlt das Freya Frahm Haus nach der abgespeckten kostenreduzierten Variante zu sanieren. Die Kosten der laufenden Unterhaltung des Hauses müssten durch das Haus selbst erwirtschaftet werden.

 

Aufgrund der sich anschließenden Diskussion erläutert Herr Bürgermeister Riecken nochmal die einzelnen Passagen des Testaments von Freya Frahm:

  • Die Gemeinde Laboe bekommt das Grundstück mit Wohnhaus übertragen, es darf innerhalb von 50 Jahren nach ihrem Tode nicht verkauft oder mit Grundpfandrechten belastet werden.
  • Das vorhandene Kapital muss treuhänderisch für die Sanierung und Instandhaltung des Hauses verwendet werden.
  • Die Nutzung des Hauses muss der Allgemeinheit für soziale und kulturelle Zwecke zur Verfügung stehen.
  • Von dem vorhandenen Kapital müssen weitere Testamentsauflagen, wie z.B. die Nachlassverwaltung und Grabpflege bezahlt werden.

Herr Riecken rät davon ab, das Nutzungskonzept für das Haus in den Vordergrund zu stellen, solange nicht über den Umfang der Sanierungsarbeiten entschieden wurde. Größere Umbauten sind durch das Testament nicht abgedeckt. Nur in dem Fall, dass die Sanierungskosten das vorhandene Vermögen übersteigen, könnte ein Neubau in Betracht gezogen werden.

 

Es werden weitere Verständnisfragen geklärt.

 

Auf Nachfrage von Gemeindevertreter Carsten Leonhardt erläutert Bürgermeister Riecken, wie viel Geld aus dem Nachlass zur Zeit lequide ist und wie das Vermögen überhaupt angelegt ist:

  • 200.00 bis 250.000 € befinden sich auf einem Festgeldkonto
  • Das bis 2015 fest angelegte Kapital beträgt 650.000 bis 700.000 €
  • Ein ehemals offener und jetzt geschlossener Immobilienfond betrug bei Übernahme des Erbes rd. 270.000 €

Lequide wären zur Zeit somit 200.000 bis 250.000 €.

 

Herr Leonhardt fragt nach, wer das in der Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt beigefügte Konzept des Rechtsanwaltes Bergemann aus Schleswig in Auftrag gegeben hat. Hier wird von einer teilweisen Ausgliederung des Nachlasses auf eine zu gründene Stiftung gesprochen.

Herr Riecken weist erneut darauf hin, dass es sich hierbei um keine Vorlage der Verwaltung, sondern um eine eigens von Herrn Heller erarbeitete Vorlage handelt.

Herr Heller erläutert, dass er den Rechtsanwalt kennen gelernt hat und dass das Konzept kostenlos zur Verfügung gestellt wurde.

 

Um nach dieser langen Disskussion zu einem Ergebnis zu kommen, lässt Herr Heller über seinen vorgeschlagenen Beschluss abstimmen:


Stimmberechtigte:

11

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen:0

Befangen: 0