Herr Wenzel verliest eine Stellungnahme der Fraktion der Grünen zum Bürgerentscheid. Im Anschluss gibt er den Sachstand aus den Verhandlungsrunden mit der Bürgergenossenschaft bekannt. Hierzu werden verschiedene Kostenpunkte aufgeführt. Die Berechnungsgrundlage wird erläutert. (Anlage 1 zum Protokoll)

 

Herr Rönnau fragt, wieviel eine Schließung der Mwsh kosten würde.

Herr Riecken gibt die Schließungskosten nach Kostenaufstellung der Genossenschaft mit ca. 1,3 - 1,4 Millionen Euro an.

 

Frau Horn fragt, ob bereits Personalgespräche stattgefunden haben.

Herr Riecken führt aus, dass er ohne konkrete Sachverhalte dem Personal bisher noch keine Angebote unterbreiten könne.

 

Herr Etmanski sieht die Genossenschaft in der Pflicht, Gespräche mit dem Personal zu führen und dann die Gemeinde über die Ergebnisse zu informieren.

Dies ist aus Bürgermeister Rieckens Sicht heikel, da es sich um festangestellte Mitarbeiter der Gemeinde Laboe handelt.

 

Herr Etmanski und Herr Rönnau sind sich einig, dass den Mitarbeitern konkrete Angebote und klare Genossenschaftsvorstellungen unterbreitet werden müssen, damit sie sich entscheiden können. Herr Leonhardt erläutert hierzu, dass bei einem Betriebsübergang der neue Arbeitgeber in die alten Verträge einsteigt.

Herr Wenzel stellt klar, dass die Genossenschaft keinen Betriebsübergang plant, sondern das Personal einem freiwilligen Wechsel zustimmen soll.

Herr Kuhn dankt Herrn Wenzel für die verständliche Vermittlung der schwierigen Materie. Er weist darauf hin, dass ein Betriebsübergang noch nicht beschlossen wurde. Es müssen Gespräche zwischen der Verwaltung und der Genossenschaft geführt werden. Zudem sind Fragen der Kommunalaufsicht noch nicht geklärt. Er unterstützt das angestrebte Bürgerbegehren.

 

Frau Bern erkundigt sich nach der baulichen Situation der Mwsh. Es werden Investitionskosten mit ca. 3,5 Millionen Euro beziffert.

 

Herr Wenzel gibt zu Bedenken, dass ggf. 10 Mitarbeiter durch die Schließung betroffen sind.

 

Herr Leonhardt erwidert, dass die Frage lautet: „Wollen bzw. können wir uns eine Schwimmhalle leisten.“ Neue Wohngebiete können z.B. erst nach dem Bau neuer Entwässerungsanlagen entstehen. Die Gemeinde sollte eine Aufstellung machen, was dringend gebraucht wird und was nicht.

 

Auch Herr Riecken führt dazu an, dass die Hafenumfeldgestaltung z.B. mit einem finanziellen Eigenanteil von 1,1 - 1,2 Millionen Euro Eigenanteil zu Buche schlägt. Die Belastung des Betriebes wird in Zukunft noch steigen, da unter Anderem auch die Stege noch saniert werden müssen.

Weiter rechnet Herr Riecken vor, dass die Gemeinde die Mwsh auch zukünftig finanziell unterstützen muss, die Fixkosten in Zukunft aber nur auf drei Betriebe umzulegen wäre, dadurch wäre das Gesamtergebnis schlechter.

 

Herr Etmanski möchte wissen ob in den genannten Investitionskosten in Höhe von 7 - 8 Millionen Euro Investitionen für die Mwsh berücksichtigt sind. Dies muss der Bürgermeister verneinen. Sanierungen wurden in der Vergangenheit versäumt, es könnten daher in der nächsten Zeit weitere 4 - 5 Millionen Euro für die Sanierung der Mwsh notwendig sein.

 

Herr Kuhn weist darauf hin, dass es sich bei all den genannten Zahlen nur um Zwischenberichte handelt und möchte wissen, wie die Gemeinde konkret auf die aufgeworfenen Zahlen antworten kann.

Herr Riecken führt auf, dass dafür Expertenrat u. a. von Wirtschaftsprüfer und Arbeitsrechtler notwendig wäre. Dies würde zu weiteren Kosten führen.

 

Herr Etmanski regt an, im kommenden Wirtschaftsplan Gelder für Rechtsbeihilfe bereit zu stellen.

 

Herr Leonhardt gibt zu Bedenken, dass die Mwsh täglich 1.600,-- Euro kostet. Der Investitionsstau bringt in Zukunft noch mehr Kosten mit sich. Zusätzliche Gelder für Rechtsberatungen führen zu keiner Lösung. Man muss an ganz Laboe denken und nicht nur an die Schwimmhalle.

 

Frau Mai führt an, dass die sofortige Schließung der Halle bei den genannten Kosten von

1,5 Millionen auch zu teuer sei. Sie regt an, mit der Genossenschaft zusammen zu arbeiten und einen langsamen Ausstieg zu planen.

 

Herr Riecken klärt auf, dass der Berechnungszeitraum auf 5 Jahre ausgelegt ist. Die Schließung wäre somit in diesen Jahr mit einer ähnlichen finanziellen Belastung zu sehen, wie die Unterstützung der Genossenschaft.

Er macht deutlich, dass man den Mitarbeitern eine schnelle Entscheidung schuldig sei. Die Gemeindevertretung soll den Mut haben, eine Entscheidung zu treffen.

 

In der anschließenden lebhaften Diskussion möchte Herr Etmanski sicher stellen, dass die Bürger vor einem Bürgerbescheid deutlich über mögliche Konsequenzen ihrer Entscheidung aufgeklärt wären, die z.B. auch eine Erhöhung der Grundsteuer oder der Fremdenverkehrsabgabe zur Folge haben könnte.

 

Herr Wenzel wünscht ein Abwarten des Bürgerbegehrens oder fragt, ob jetzt ein Antrag auf Schließung der Schwimmhalle gestellt wird.

 

Herr Kuhn fordert eine deutliche Positionierung der Gemeindevertreter.

 

Herr Riecken rät davon ab, jetzt Beschlüsse zu fassen. Es sollte vorerst abgewartet werden, ob das Bürgerbegehren stattfinden kann.