Beschluss:

 

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegende Satzungsänderung, unter Berücksichtigung folgender Änderungen:

-       Umformulierung in § 7 Absatz 1 Satz 1

-       Die Gebühren für eine Betreuungsstunde bei 0,70 € zu belassen und einen Ansatz im Haushalt in Höhe von ca. 3000 € bereit zustellen, aus dem die Sachkostenmittel bezahlt werden

zu beschliessen.


Herr Amtsdirektor Körber erläutert die Vorlage.

 

Herr Leonhardt beantragt den ersten Satz in § 7 des Änderungsentwurfes durch die Verwaltung umformulieren zu lassen. In der vorliegenden Fassung sei dieser zu umständlich formuliert. Herr Körber sichert zu, dass die Verwaltung eine neue Formulierung entwirft.

 

Frau Mordhorst erläutert, dass die aktuelle Satzung zwei unterschiedliche Kostenerhebungen vorsieht. Derzeit werden Gebühren für die Betreuung an der Teilnahme der Kurse in Höhe von 0,70 € pro Stunde erhoben. Zusätzlich werden für einige Kurse Sachkostenbeiträge für die Materialien erhoben. Sie würde es als ungerecht empfinden, wenn man die Betreuungsgebühren auf 1,00 € anhebt und somit die anfallenden Sachkosten auch auf Kinder umlegt, die ggf. an Kursen teilnehmen in denen keine Materialien erforderlich sind.

 

Sie beantragt, die Betreuungsgebühren bei 0,70 € zu belassen und die Sachkostenbeiträge von rund 3000 € durch die Gemeinde zu tragen.

 

Herr Amtsdirektor Körber weist darauf hin, dass sich die vorliegende Berechnungstabelle dann ändern würde.

Weiter teilt er zum Thema Schülerbetreuung in den Sommerferien mit, dass derzeit in der Schule eine verbindliche Umfrage vorgenommen wird.


Stimmberechtigte:

11

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0