Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den gemeindlichen Kostenanteil für die Straßenentwässerung vom jetzigen Aufteilungsschlüssel 50% / 50% auf den Schlüssel 71,5% / 28.5% (Private / Gemeinde) zu verändern, mit der Folge, dass sich der gemeindliche Anteil um 6.700,00 € verringert und die privaten Eigentümer um diesen Betrag mehr belastet werden.

Die bereits beschlossene Senkung der Schmutzwassergebühr würde jedoch diese Mehrbelastung ausgleichen.

 


Am 18.11.2013 fand in der Kämmerei der Amtsverwaltung Probstei ein Gespräch zwischen dem Vorsitzenden und dem Kämmerer Mirko Hirsch insbesondere zur Thematik „Straßenentwässerungs-anteile bei der Regenwassergebühr“ statt. Der Vorsitzende berichtet kurz von diesem Gespräch. Seiner Auffassung nach ist die Aufteilung 50 / 50 (Anteil Gemeinde und Anteil private Grundstücks-eigentümer) rechtlich in Ordnung. Die tatsächlichen Flächen der privaten Eigentümer seien allerdings deutlich größer. Nach Ansicht des Vorsitzenden zahlt die Gemeinde deutlich mehr an Regen-wassergebühr als sie nach ihren tatsächlichen Flächen zahlen müsste.

Bei einer Veränderung des Aufteilungsverhältnisses, z. B. im Verhältnis 71,5% (private Eigentümer) zu 28,5% (Gemeindeanteil) werden vermutlich nur die Eigentümer großer befestigter Flächen mit geringem Schmutzwasseranteil eventuell insgesamt eine höhere Abwassergebühr entrichten müssen. Der Vorsitzende merkt an, dass bei einer veränderten Aufteilung der Gemeinde ein größerer finanzieller Spielraum für andere Maßnahmen zur Verfügung stünde. Unter Berücksichtigung der Schmutzwassergebühren, die im Vergleich der Amtsgemeinden die niedrigsten seien, würden die Grundstückseigentümer bei einer Verschiebung der Regenwassergebührenanteile nach dem vorher genannten Muster insgesamt nicht höher belastet werden.

Gemeindevertreter Witzki merkt dazu an, dass die Kanalisation in weiten Teilen des Gemeinde-gebietes weder ausreichend dimensioniert sei noch könne ausgeschlossen werden, dass seit der letzten Sanierung weitere neue Schäden aufgetreten seien bzw. die seinerzeit nicht behobenen  Schäden sich weiter vergrößert haben könnten. Hierfür wäre dann eine weitere Sanierungsmaß-nahme erforderlich, die letztlich von den Gebührenzahlern getragen werden müsse.

Der Vorsitzende entgegnet hierauf, dass er zusammen mit dem Ingenieur Hauck in 2004 das Sanierungskonzept entwickelt hat und es damals keinen Widerspruch von Herrn Hauck hinsichtlich des Zustands der weiteren nicht sanierten Leitungen gegeben habe.

Gemeindevertreter Witzki merkt an, dass derzeit keine Neubauten in Prasdorf mehr errichten werden könnten, da eine ordnungsgemäße Abnahme des Schmutz- und Regenwassers durch die Gemeinde nicht gewährleistet werden könne. Bürgermeister Gnauck bestätigt dies und nennt zwei Beispiele, bei denen ein Bauantrag bzw. eine Bauvoranfrage abgelehnt werden musste.

Es kommt zur Abstimmung.


Stimmberechtigte:

3

Ja-Stimmen: 1

Nein-Stimmen: 2

Enthaltungen: 0

Befangen: 0