Sitzung: 25.11.2013 Finanzausschuss
Der Finanzausschuss
empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung, den gemeindlichen Kostenanteil für die Straßenentwässerung
vom jetzigen Aufteilungsschlüssel 50% / 50% auf den Schlüssel 71,5% / 28.5%
(Private / Gemeinde) zu verändern, mit der Folge, dass sich der gemeindliche
Anteil um 6.700,00 € verringert und die privaten Eigentümer um diesen Betrag
mehr belastet werden.
Die bereits beschlossene Senkung der
Schmutzwassergebühr würde jedoch diese Mehrbelastung ausgleichen.
Am 18.11.2013 fand in der Kämmerei der
Amtsverwaltung Probstei ein Gespräch zwischen dem Vorsitzenden und dem Kämmerer
Mirko Hirsch insbesondere zur Thematik „Straßenentwässerungs-anteile bei der
Regenwassergebühr“ statt. Der Vorsitzende berichtet kurz von diesem Gespräch.
Seiner Auffassung nach ist die Aufteilung 50 / 50 (Anteil Gemeinde und Anteil
private Grundstücks-eigentümer) rechtlich in Ordnung. Die tatsächlichen Flächen
der privaten Eigentümer seien allerdings deutlich größer. Nach Ansicht des
Vorsitzenden zahlt die Gemeinde deutlich mehr an Regen-wassergebühr als sie nach
ihren tatsächlichen Flächen zahlen müsste.
Bei einer Veränderung des
Aufteilungsverhältnisses, z. B. im Verhältnis 71,5% (private Eigentümer) zu
28,5% (Gemeindeanteil) werden vermutlich nur die Eigentümer großer
befestigter Flächen mit geringem Schmutzwasseranteil eventuell insgesamt
eine höhere Abwassergebühr entrichten müssen. Der Vorsitzende merkt
an, dass bei einer veränderten Aufteilung der Gemeinde ein größerer
finanzieller Spielraum für andere Maßnahmen zur Verfügung stünde. Unter
Berücksichtigung der Schmutzwassergebühren, die im Vergleich der Amtsgemeinden
die niedrigsten seien, würden die Grundstückseigentümer bei einer Verschiebung
der Regenwassergebührenanteile nach dem vorher genannten Muster insgesamt nicht
höher belastet werden.
Gemeindevertreter Witzki merkt dazu
an, dass die Kanalisation in weiten Teilen des Gemeinde-gebietes weder
ausreichend dimensioniert sei noch könne ausgeschlossen werden, dass seit der
letzten Sanierung weitere neue Schäden aufgetreten seien bzw. die seinerzeit
nicht behobenen Schäden sich weiter
vergrößert haben könnten. Hierfür wäre dann eine weitere Sanierungsmaß-nahme
erforderlich, die letztlich von den Gebührenzahlern getragen werden müsse.
Der Vorsitzende entgegnet hierauf,
dass er zusammen mit dem Ingenieur Hauck in 2004 das Sanierungskonzept
entwickelt hat und es damals keinen Widerspruch von Herrn Hauck
hinsichtlich des Zustands der weiteren nicht sanierten Leitungen gegeben habe.
Gemeindevertreter Witzki merkt an,
dass derzeit keine Neubauten in Prasdorf mehr errichten werden könnten, da eine
ordnungsgemäße Abnahme des Schmutz- und Regenwassers durch die Gemeinde nicht
gewährleistet werden könne. Bürgermeister Gnauck bestätigt dies und nennt zwei
Beispiele, bei denen ein Bauantrag bzw. eine Bauvoranfrage abgelehnt werden
musste.
Es kommt zur Abstimmung.
Stimmberechtigte: |
3 |
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Ja-Stimmen: 1 |
Nein-Stimmen: 2 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |