Ausschussvorsitzender Cordts erklärt auf Anfrage, dass bei der Beratung des Tagesordnungspunktes 5 eine Diskussion mit den Gästen nicht zugelassen wird. Herr Paulsen fragt sodann nach der geplanten Höhe des Hotelprojektes im Linauweg im Ortsteil Kalifornien. Der Holm stellt schon einen Schandfleck dar, wenn das neu geplante Hotel, wie vermutet, eine Höhe von 25 m haben wird, fügt es sich in keiner Weise in die umgebende Bebauung ein. Das neue Hotel dürfte maximal eine Höhe von einem Meter über dem übrigen Bestand erhalten. Weiterhin stellt sich die Frage der Verkehrsregelung und der Parkplätze, wenn das neue Hotel in einer Größenordnung von 130 Betten errichtet werden soll. Ausschussvorsitzender Cordts erklärt, dass es heute um einen Grundsatzbeschluss geht, ob überhaupt ein Hotelprojekt im Linauweg geplant und umgesetzt werden soll. Einen Planentwurf gibt es noch gar nicht, alle Details der Planung werden erst entwickelt und diskutiert, wenn der Aufstellungsbeschluss gefasst wurde.

 

Frau Wittek vertritt die Auffassung, dass Kalifornien als kleinteiliges Dorf ohne Promenade bestehen bleiben sollte, das geplante Hotel passt da absolut nicht hinein. Herr Paulsen ergänzt seine Ausführungen und fügt hinzu, dass die Gemeinde den Bau des Hotels zumindest durch eine Bürgschaft in Höhe von mindestens einer Millionen Euro absichern sollte, um später keine Bauruine zu haben, wenn der Investor Insolvenz anmelden müsste. Herr Siegeler fragt, was mit dem Jugendhof passieren wird, wenn das Hotel umgesetzt wird. Er vermutet, dass der Jugendhof dann zweckentfremdet wird, weil die Einrichtung nicht zum Hotel passt. Herr Siegeler erinnert an den Holm, der in den 70-er Jahren sehr gut lief, aber ab den 80-er Jahren dann kein Bedarf mehr vorhanden war. Weiter fragt Herr Siegeler nach den Kosten der Infrastruktur für das Hotelprojekt, er befürchtet, dass die Gemeinde die Kosten über Beiträge an die Anlieger weitergeben wird. Herr Jacobsen bittet gemäß den Vorschriften der Landesbauordnung als Nachbar an der Planung beteiligt zu werden. Herr Griesbach erklärt hierzu, dass das Bebauungsplanverfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs durchgeführt wird. Das spätere Baugenehmigungsverfahren richtet sich nach den Vorschriften der Landesbauordnung, die Zuständigkeit für das Baugenehmigungsverfahren einschließlich der Nachbarbeteiligung liegt beim Kreis Plön als untere Bauaufsichtsbehörde. Ausschussvorsitzender Cordts bedankt sich sodann für die Wortbeiträge, die im Protokoll aufgenommen und im Rahmen des Planverfahrens weiter beraten werden.