Beschluss:

 

Der Hauptausschuss beauftragt den Bürgermeister zu erkunden, ob und ggf. zu welchen Konditionen hinsichtlich der Regenentwässerung der Wechsel zu einem anderen Verband in Betracht käme. Bis zur Klärung soll die Unterzeichnung des Entwässerungsvertrages mit dem AZV zunächst zurückgestellt werden.


Bürgermeister Mönkemeier berichtet, dass es um die Unterzeichnung eines Gestattungs- und Entwässerungsvertrages mit dem Abwasserzweckverband Ostufer Kieler Förde für den Bereich der Regenentwässerung gehe. Die betreffende Vereinbarung hätte schon zum 01.01.2009 unterschrieben werden sollen. Herr Mönkemeier gibt diesbezüglich einen ausführlichen Bericht. Danach hatte die Gemeinde das Regenentwässerungssystem zum 01.01.1979 unentgeltlich dem AZV übertragen. Dies war seinerzeit mit der Annahme verbunden, dass die Gemeinde keine Straßenentwässerungsentgelte an den AZV zu zahlen habe bzw. solche Zahlungen verrechnet würden mit jenen Werten, die die Gemeinde eingebracht habe. Diesbezüglich habe es im Jahr 2000 einen Vertragsentwurf gegeben, der nach kommunalaufsichtlicher Prüfung jedoch nicht zum Abschluss gelangte. 2001 hatte der AZV dann ein Straßenentwässerungsentgelt eingeführt. 2010 gab es noch Überlegungen, über die Erhebung einer Verbandsumlage einen Werteausgleich für die von den Gemeinden eingebrachten Entwässerungsanlagen herbeizuführen. 4 Mitgliedsgemeinden hätten hierdurch jedoch größere finanzielle Nachteile gehabt, so dass es keine politische Mehrheit für den gewünschten Werteausgleich gab. Es fand seinerzeit auch eine anwaltliche Prüfung statt – mit dem Ergebnis, dass letztlich der Ursprungsvertrag zum 01.01.1979 nach wie vor rechtsgültig blieb und keine Anspruchsgrundlage der Gemeinde für einen Werteausgleich gegeben ist. Wenn die Gemeinde Lutterbek nun den Entwässerungsvertrag unterzeichnet, entstehen der Gemeinde hieraus allerdings gegenüber der derzeitigen Situation weder Vor- noch Nachteile. Mit Blick auf etwaige künftige Schäden am Entwässerungsnetz erhalte man aber eine gewisse Sicherheit. Herr Hoffmeister bestätigt, dass er angesichts der zurückliegenden Beratungsverläufe beim AZV derzeit auch keine Chance für den angestrebten Werteausgleich sehe.

 

Es entsteht eine längere Diskussion – u.a. mit Wortbeiträgen von Herrn Gleue, Herr Timm, Herrn Heyde und Herrn Hoffmeister. Im Verlauf der Beratung informiert Herr Mönkemeier auch noch darüber, dass sich der Entwässerungsvertrag – wenn er dann unterzeichnet werden sollte – nachfolgend bei Bedarf wieder mit einer Frist von 30 Monaten kündigen ließe. Gleichwohl mündet die weitere Diskussion in folgenden


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 1

Befangen: 0