Beschluss:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 sowie das Investitionsprogramm in der vorgelegten Fassung unter Berücksichtigung folgender Änderung zu beschließen:

 

HHST 8100.22000 (Konzessionsabgabe Strom)       + 4.200,-- EUR = 11.500,-- EUR

HHST 7500.70000 (Defizitausgleich Friedhof)           + 1.300,-- EUR =   1.300,-- EUR

HHST 6300.51000 (Straßenunterhaltung)                  + 2.900,-- EUR =   3.900,-- EUR


Herr Gleue trägt die wesentlichen Veränderungen, die sich durch den 1. Nachtragshaushalt 2013 ergeben, anhand des Vorberichtes vor. Eine längere Diskussion ergibt sich dabei zur Entwicklung der Schulkostenbeiträge.

 

Herr Gleue und Herr Mönkemeier weisen darauf hin, dass der vorliegende Nachtragsetat im Verwaltungshaushalt ein Defizit von 9.200,00 EUR ausweise, das sich aber im Haushaltsjahr 2014 wieder ausgleichen lasse.

 

Herr Mönkemeier und Herr Jürß berichten, dass sich gegenüber dem vorliegenden Zahlenwerk kurzfristig noch 3 Veränderungen ergeben haben, die sich betragsmäßig in Einnahme und Ausgabe mit jeweils + 4.200,-- EUR ausgleichen. So könne der Ansatz der Konzessionsabgabe Strom (S. 58) auf 11.500,-- EUR angehoben werden. Andererseits müssten auch die Ansätze für die Unterhaltung der Gemeindestraßen (S. 45) mit 3.900,-- EUR und für den Defizitausgleich des Friedhofes (S. 52) mit 1.300,-- EUR neu festgesetzt werden. Dementsprechend erhöht sich im Vergleich zu dem Nachtragsentwurf im Verwaltungshaushalt der Gesamtbetrag der Einnahmen und Ausgaben um je 4.200,-- EUR; Insgesamt verbleibe es aber bei dem Haushaltsdefizit von 9.200,-- EUR.


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0