Sitzung: 14.11.2013 Ausschuss für Jugend, Sport, Kultur und Soziales
Ehrungen/Blumengrüße durch die Gemeinde bzw. Bürgermeister sollen wie folgt erteilt werden: ab Goldener Hochzeit, Geburtstage für 70., 75., 80. und danach jährlich.
Die Neubürger sollen mit einem Blumenstrauß und Informationen begrüßt werden.