Sitzung: 07.11.2013 Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage: SCHÖN/BV/485/2013
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:
a.)
den 1.
Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der
Gemeinde Schönberg gemäß Anlage 1
zur Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/485/2013 zu beschließen,
b.)
den 9.
Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönberg gemäß
Anlage 3 zur Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/485/2013 zu beschließen.
Herr Bürgermeister Osbahr erläutert die Vorlage und verweist auf die
Vorberatung.
Ausschussmitglied Stelck erklärt, dass er vermute, dass vielen nicht
bewusst sei, was die Eckgrundstücksvergünstigung überhaupt bedeute und welchem
Zweck sie diene. Außerdem sei bereits in der Öffentlichkeit durch die
vorherigen Beratungen kommuniziert, dass es zu einer Gebührenerhöhung nicht
kommen würde. Er erläutert kurz die Gründe und Sinn und Zweck einer
Eckgrundstücksvergünstigung. Sinn sei doch, ein Stück Gerechtigkeit
herzustellen. Hier gehe es um 2.000,00 € pro Jahr. Das sei doch eine marginale
Größe im Vergleich zu Haushaltspositionen wie beispielsweise den Erwerb und den
Umbau des Bauhofes für 1.100.000,00 €.
Ausschussmitglied Cordts erklärt, dass es hier um Gebührentransparenz gehe.
Die Eckgrundstücksvergütung sei nicht mehr zeitgemäß.
Herr Lüken ist der Auffassung, dass die Argumente umfänglich
ausgetauscht worden sind. Er bittet um Abstimmung.
Der Haupt- und Finanzausschuss fasst folgenden
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:
a)
den 1.
Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der
Gemeinde Schönberg gemäß Anlage 2
zur Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/485/2013 zu beschließen,
b)
den 9.
Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönberg gemäß
Anlage 3 zur Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/485/2013 zu beschließen.
Stimmberechtigte: |
8 |
||
Ja-Stimmen: 2 |
Nein-Stimmen: 6 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |
Damit ist der Beschlussantrag abgelehnt.
Der Haupt- und Finanzausschuss fasst folgenden
Stimmberechtigte: |
8 |
||
Ja-Stimmen: 6 |
Nein-Stimmen: 2 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |