Beschluss:

 

Im § 3 Abs. 1 der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Gemeinde Probsteierhagen sind nach dem 2. Satz……….nur bis zur Straßenmitte folgende Sätze einzufügen: „Im Bereich der Stichstraßen Moorkamp und Am Park erstreckt sich die Reinigungspflicht der Grundstückseigentümer auf die gesamte Straßenbreite der Hauseingangsseite. Von dieser Regelung ist die Stichstraße Am Park mit den Grundstücken 44 bis 50 ausgenommen.“

 


Der durch den Vorsitzenden vorgelegte Beschlussvorschlag wird eingehend diskutiert und

beraten. Für den Bereich des Neubaugebietes Trensahl wird eine Neuregelung

beschlossen.

Vor der Beschlussfassung wird die Sitzung von 19.55 Uhr bis 20.05 Uhr zur Diskussion mit

Anwohnerinnen des betreffenden Gebietes unterbrochen.

 


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0