Sitzung: 06.11.2013 Werk-, Verkehrs- und Schloss Hagen-Ausschuss
Beschluss:
Im § 3 Abs. 1 der Satzung über die Reinigung
der öffentlichen Straßen in der Gemeinde Probsteierhagen sind nach dem 2.
Satz……….nur bis zur Straßenmitte folgende Sätze einzufügen: „Im Bereich der
Stichstraßen Moorkamp und Am Park erstreckt sich die Reinigungspflicht der
Grundstückseigentümer auf die gesamte Straßenbreite der Hauseingangsseite. Von
dieser Regelung ist die Stichstraße Am Park mit den Grundstücken 44 bis 50
ausgenommen.“
Der
durch den Vorsitzenden vorgelegte Beschlussvorschlag wird eingehend diskutiert
und
beraten.
Für den Bereich des Neubaugebietes Trensahl wird eine Neuregelung
beschlossen.
Vor
der Beschlussfassung wird die Sitzung von 19.55 Uhr bis 20.05 Uhr zur
Diskussion mit
Anwohnerinnen
des betreffenden Gebietes unterbrochen.
Stimmberechtigte: |
7 |
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Ja-Stimmen: 7 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |