Herr Jahn verteilt zu diesem TOP das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.07.2013 zur Kenntnisnahme.

Herr Kühle teilt mit, dass am 25.10.2013 ein Gesprächstermin beim Innenministerium zum Genehmigungsverfahren des F-Planes stattfand. An diesem Gespräch haben Herr Kühle, Frau Jünemann, Herr Jahn, Frau Lange (IM) und Herr Goede (IM) teilgenommen.

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass der F-Plan aufgrund des Urteils über die Bekanntmachung der „Arten umweltbezogener Informationen“ bei der Auslegung von Bauleitplanentwürfen nicht genehmigungsfähig ist. In den Bekanntmachungen wurden diese Informationen nicht ausreichend dargelegt.

Der Planentwurf ist erneut öffentlich auszulegen.

Der Planentwurf und das Verfahren selbst seien aber in Ordnung.