Beschluss:

 

1.    Der Geltungsbereich der Innenbereichssatzung wird um das Grundstück Flur 4, Flurstück 482/92, Stoschstraße 9b, vergrößert.

 

Stimmberechtigte:

11

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

 

 

2.    Der Entwurf der Innenbereichssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Bereich „Stoschstraße“ sowie die Begründung mit Umweltbericht werden mit folgenden Änderungen beschlossen bzw. gebilligt.
- Festsetzung einer Gebäudehöhe von 9,0m

- Anschluss der Oberflächenentwässerung an die Kanalisation ausgeschlossen

- Übernahme der Erschließungskosten der Straße seitens der Eigentümerin

                       

Stimmberechtigte:

11

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

 

3.    Der Entwurf des Planes und die Begründung mit Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

Stimmberechtigte:

11

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 


Die Vorsitzende erläutert den Sachverhalt und begrüßt Herrn Blank vom Büro Jänicke+Blank.

Herr Blank stellt den Planentwurf anhand einer Präsentation vor.

Nach einer Diskussion ist sich der Bauausschuss einig, dass die Festsetzung einer Gebäudehöhe von 9,0m mit aufgenommen werden soll. Außerdem ist in der Begründung klarzustellen, dass ein Anschluss der Oberflächenentwässerung an die Kanalisation ausgeschlossen ist. Auch die Übernahme der Erschließungskosten der Straße seitens der Eigentümerin ist in der Begründung mit aufzunehmen.

 

Der Beschlussvorschlag laut Sitzungsvorlage wird entsprechend ergänzt.