Beschluss:

 

Der Planungsausschuss beschließt, dass ein Planverfahren für die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 7 für das Gebiet „westlich der Straße Am Golfplatz, nördlich des Korshagener Redder, südlich der Promenade und östlich des Wiesenweg“ eingeleitet werden soll.


Ausschussvorsitzender Cordts erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage. Der Ursprungsplan des Bebauungsplanes Nr. 54 wurde seinerzeit bereits öffentlich ausgelegt und auch die Träger öffentlicher Belange  wurden zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert (TÖB-Beteiligung). Im Rahmen der TÖB-Beteiligung wurden von Seiten der Landesplanungsbehörde sowie vom Kreis Plön insbesondere geäußert, dass die Festsetzung eines WA-Gebietes nicht mitgetragen wird. Danach wurde der Bebauungsplan in den Teil A und Teil B getrennt.

 

Da u.a. das Ziel der Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 54 B nicht mehr möglich ist, wurde die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses bereits vom Planungsausschuss und von der Gemeindevertretung gefasst. In der Konsequenz bedeutet dies, dass der alte Bebauungsplan Nr. 7 für diesen Bereich wieder anzuwenden ist. Dieser Bebauungsplan sieht jedoch auch ein Wochenendhausgebiet und eine maximal überbaubare Fläche von 60 qm vor. Tatsächlich gibt es bereits sehr viele Erstwohnsitze in dem Gebiet und auch einige Gebäude haben die maximal überbaubare Grundfläche von 60 qm weit überschritten, genau aus diesem Grunde sollte ja die Situation im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 54 B neu geordnet werden.

 

Ausschussvorsitzender Cordts erklärt weiter, dass konsequenter Weise nun die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 7 erfolgen muss. Die baurechtliche Beurteilung von Bauvorhaben richtet sich dann nach § 34 Baugesetzbuch und danach müssen sich Bauvorhaben in die Bebauung der näheren Umgebung einfügen. Da das Gebiet im Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet dargestellt ist, wird mit der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 7 das  Dauerwohnen zulässig und durch das Erfordernis des Einfügens in die Bebauung der näheren Umgebung werden dann auch bauliche Erweiterungen in gewissem Umfang zulässig sein.        

 

Es schließt sich eine kurze Diskussion an, in der die Fraktionen jeweils erklären, dass sie die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 7 befürworten.


Stimmberechtigte:  8

 

Ja-Stimmen:          8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0