Bürgermeister Osbahr vermittelt den neuen Sachstand hinsichtlich der Planung des Bauvorhabens. Herr Cordts stellt fest, dass Zeitverzögerungen nicht von der Gemeinde zu vertreten sind. Frau Klein bedauert die Standortverlagerung der Förde Sparkasse und stellt sich unter Partnerschaft etwas anderes vor. Herr Ehlers plädiert dafür dem Beschlussvorschlag zu folgen. Herr Bastian hat Verständnis für die Vorgehensweise von Herrn Kopplin und der Förde Sparkasse. Herr Cordts unterstützt die Einschätzung von Frau Klein hinsichtlich der Partnerschaft.

 

Beschluss

 

  1. Die Gemeindevertretung hebt den am 30.04.2013 gefassten Beschluss über den Erlass der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 als vorhabebezogenen Bebauungsplan (§12 BauGB9 für das Gebiet nördlich der Kleinen Mühlenstraße, östlich der Bahnhofstraße und südwestlich der Großen Mühlenstraße, bestehend aus der Planbezeichnung (Teil A) und dem Durchführungsvertrag mit den entsprechenden Anlagen, auf.

 

  1. Das Amt Probstei wird beauftragt, den am 30.04.2013 beschlossenen Bebauungsplan auch weiterhin nicht ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die Planunterlagen und die Gutachten sind entsprechend der neuen Ausgangslage zu überarbeiten, wobei an der Ausweisung der Planflächen als Mischgebiet (MI) festzuhalten ist.

 


Stimmberechtigte: 16

 

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0