Bürgermeister Dirk Osbahr geht auf die Beschlussvorlage ein und erläutert die entscheidenden Positionen. Im Ergebnis bleibt festzustellen das der z. Z. gültige Gebührensatz von 13,55 EUR aller Voraussicht auch in den Jahre 2014, 2015 und 2016 kostendeckend sein wird.

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

a)    der ihr mit der Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/462/2013 vorgelegten Gebührenkalkulation für die Gewässerunterhaltung in der Gemeinde Schönberg für den Zeitraum 2014 bis 2016 mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessensentscheidungen zuzustimmen,

 

b)    die Gewässerunterhaltungsgebühren auch in den Jahren 2014 bis 2016 in Höhe des in der Gebührensatzung vom 27.11.2009 festgesetzten Abgabesatzes von 13,55 EUR je Gebühreneinheit zu erheben, sofern sich innerhalb des vorbezeichneten Kalkulationszeitraumes keine wesentlichen Veränderungen gegenüber den Annahmen der Gebührenbedarfsermittlung ergeben.

 


Stimmberechtigte: 16

 

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0