Auch hier gibt der Bürgermeister einen Überblick. Bisher war der satzungsgemäße Deckungsgrad aus dem Straßenreinigungsgebührenaufkommen 70% das Gemeindeprüfungsamt hat allerdings 75% empfohlen. Nach dem Beschluss des Finanz- und Hauptausschusses soll die Eckgrundstücksregelung bestehen bleiben. Das würde bedeuten, dass bei einer Änderung ca. 2.000,00 EUR mehr erzielt werden könnten. Herr Cordts plädiert für die Streichung der Eckgrundstücksregelung damit hier mehr Gebührengerechtigkeit entsteht. Herr Ehlers beantragt eine Sitzungsunterbrechung da auch in der CDU-Fraktion unterschiedliche Meinungen herrschen. Nach kurzer Beratung wird die Sitzung fortgesetzt. Herr Meckel macht noch einmal drauf aufmerksam, dass alle Einnahmequellen ausgeschöpft werden müssten und daher die Eckgrundstücksregelung aufgehoben werden müsse.

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

a)    der § 2 Satz 3 der Satzung über die Straßenreinigungsgebühren erhält folgende Fassung: „Durch das Gebührenaufkommen werden 75% der Kosten der Straßenreinigung gedeckt.“ 

 

16 stimmberechtigt

Ja 16               Nein 0

 

 

b)    die Streichung der Eckgrundstücksregelung

 

16 stimmberechtigt

Ja 8                 Nein 8

 

Damit ist die Streichung der Eckgrundstücksregelung abgelehnt.

 

 

c)    den 9. Entwurf zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönberg gemäß Entwurf

 

16 stimmberechtigt

Ja 8           Nein 8

 

Damit ist der Beschlussvorschlag abgelehnt.

 


Stimmberechtigte: 16

 

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0