Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung,

 

a)        der ihr mit der Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/462/2013 vorgelegten Gebührenkalkulation für die Gewässerunterhaltung in der Gemeinde Schönberg für den Zeitraum 2014 bis 2016 mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessensentscheidungen zuzustimmen,

 

b)        zu beschließen, die Gewässerunterhaltungsgebühren auch in den Jahren 2014 bis 2016 in Höhe des in der Gebührensatzung vom 27.11.2009 festgesetzten Abgabensatzes von 13,55 EUR je Gebühreneinheit zu erheben, sofern sich innerhalb des vorbezeichneten Kalkulationszeitraumes keine wesentlichen Veränderungen gegenüber den Annahmen der Gebührenbedarfsermittlung ergeben.

 


Nach kurzen Erläuterungen zur vorliegenden Gebührenbedarfsberechnung beantwortet der Bürgermeister noch eine Nachfrage von Herrn Lüken zu dem 2011 erhöhtem Gewässerunterhaltungsaufwand. Sodann ergeht folgender


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0