Herr Mainz gibt zunächst kurze Erläuterungen zur vorliegenden Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die mit der Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/461/2013 vorgelegte Gebührenkalkulation für die Straßenreinigung der Gemeinde Schönberg zur Kenntnis.

 

Im weiteren Verlauf der Beratung spricht sich Herr Cordts dafür aus, die Eckgrundstücksvergünstigung künftig entfallen zu lassen und insoweit den Hinweis des Gemeindeprüfungsamtes aufzugreifen. Aus Sicht von Frau Klein und Herr Lüken sollte man – wie vorgesehen – den Deckungsgrad der Straßenreinigungsgebühr auf 75 % anheben, jedoch die Eckgrundstücksvergünstigung bestehen lassen, da sie sich bewährt habe. Herr Lüken bittet zudem um Prüfung, ob auch die Straßenreinigungssatzung (§ 7) geändert werden müsste, wenn der Deckungsrad auf 75 % erhöht würde. Die Verwaltung sagt eine Klärung bis zur Sitzung der Gemeindevertretung zu.

 

Herr Cordts stellt dann den Antrag, im Einzelnen über eine Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung abzustimmen, die sowohl die Anhebung des Deckungsgrades auf 75 % als auch das Entfallen der Eckgrundstücksvergünstigung vorsieht.

 

Beschluss:

 

a)        Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig der Gemeindevertretung, dass durch das Gebührenaufkommen künftig 75 % der Kosten der Straßenreinigung gedeckt werden.

 

b)        Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt bei 2 Ja- und 6 Nein-Stimmen eine Empfehlung an die Gemeindevertretung ab, die Eckgrundstücksvergünstigung künftig entfallen zu lassen.

 

c)        Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt bei 6 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen der Gemeindevertretung, den 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Schönberg gemäß Entwurf [Anlage zur Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/461/2013] zu beschließen.