Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung,

 

a)        der ihr mit der Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/460/2013 vorgelegten Nachkalkulation für Jahre 2011 und 2012, der Nachkalkulation / Prognose für das Jahr 2013 sowie der Gebührenvorausschau für das Jahr 2014 zuzustimmen,

 

b)        zu beschließen, die Abwassergebühren auch im Jahr 2014 und – falls sich zwischenzeitlich keine wesentlichen Veränderungen bei den betriebsbedingten Aufwendungen und Erträgen ergeben sollten – auch noch im Jahr 2015 nach Maßgabe jener Abgabensätze zu erheben, die durch den 5. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Schönberg/Holstein festgesetzt worden sind.

 


Zunächst ergibt sich eine kurze Diskussion darüber, ob die Vorberatung dieser Abgabenangelegenheit beim Haupt- und Finanzausschuss oder aber beim Bau- und Verkehrsausschuss, dem Werkausschuss des Ortsentwässerungsbetriebes, anzusiedeln sei. Der Bürgermeister sieht die Zuständigkeit für die Beratung von Gebührenkalkulationen eher im Haupt- und Finanzausschuss. Herr Cordts regt an, dass diese Frage aber vor einer etwaigen Änderung der Hauptsatzung noch einmal grundsätzlich erörtert werden sollte.

 

Sodann erläutert der Bürgermeister die vorliegende Kalkulation der Abwassergebühren. Eine für 2014 / 2015 erwartete Unterdeckung lasse sich durch eine Entnahme aus der Gebührenausgleichsrückstellung kompensieren. Frau Klein, Herr Lüken und Herr Cordts bewerten es übereinstimmend als positiv, dass die Abwassergebührensätze trotz einiger Mehrkosten nicht erhöht werden müssen.


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0