Der FA beschließt einstimmig, dass die GV sich an den Beschaffungskosten für einen neuen Rasentraktor des Sportvereins beteiligen sollte. Voraussetzung ist, dass der Mäher – wie bisher – auch für die Gemeindeflächen genutzt werden kann (siehe auch TOP8).

Der Ausschussvorsitzende bemängelt, dass trotz eindeutiger Beschlussfassung der GV (Protokoll v. 05.07.2012) das Winterhalbjahr nicht für die Beschaffung eines neuen Traktors genutzt wurde. Durch die unnötige Verzögerung der Beschaffung entstehen zusätzliche Leasingkosten (siehe auch Stellungnahme des FA-Vorsitzenden zum Kauf eines Rasenmähers).