Herr Gemeindevertreter Schäfer schildert seine Bedenken zur geplanten Änderung der Hauptsatzung. Er ist der Meinung, dass der Bürger nach seinem Willen gefragt werden sollte. Für eine Umfrage schlägt er die Bundestagswahl am 22.09.2013 vor. Dem Bürger soll bis dahin der Unterschied zwischen Haupt- und Ehrenamt erklärt werden.

 

Frau Gemeindevertreterin Mordhorst sieht dies anders. Sie plädiert für den Schritt der Satzungsänderung. In der Vergangenheit habe es viele Unruhen gegeben, die die Bevölkerung aufgewühlt habe. Ein hauptamtlicher Bürgermeister ist ihrer Meinung nach nicht nötig. Der ehrenamtliche Bürgermeister würde aus der Mitte der Gemeindevertretung gewählt werden und würde die Interessen des Bürgers vertreten.

 

Herr Gemeindevertreter Erdmann steht einer Satzungsänderung, entgegen seiner Fraktion, kritisch gegenüber. Er ist der Meinung, dass eine Person für das Hauptamt gewählt werden müsse, die der Aufgabe gewachsen sei. Diese könnte der Gemeindevertretung gute Vorschläge unterbreiten und hätte Zeit, sich mit bestimmten Dingen mehr auseinanderzusetzen. Das Ehrenamt sei in seinen Augen niemandem zuzumuten, da durch die Satzungsänderung nicht nur die Bürgermeistertätigkeit, sondern auch die des Werkleiters übernommen werden würde.

 

Herr Gemeindevertreter Nazareth spricht sich ebenfalls für einen hauptamtlichen Bürgermeister aus. Er hinterfragt, wie Abläufe bei einem ehrenamtlichen Bürgermeister laufen sollen.

 

Herr Gemeindevertreter Schäfer erläutert nochmals seinen Vorschlag, die Bürgerinnen und Bürger zur Bundestagswahl zu befragen und erst anschließend über eine Satzungsänderung abzustimmen. Er möchte daran erinnern, dass die Bürgerinnen und Bürger zur Bürgermeister- und Kommunalwahl ein Votum erhoben haben, dass die bisherige Politik nicht erwünscht sei.

 

Frau Gemeindevertreterin Mordhorst sieht den Weg weiter in der Ehrenamtlichkeit. In ihren Augen müssten die Stellvertreter mehr eingebunden werden, so dass sich die Aufgaben auf mehrere Schultern verteilen.

 

Frau Gemeindevertreterin Kuhn ist der Auffassung, dass ein Ehrenamt sehr sinnvoll wäre. Alle Fraktionen sollten einen Stellvertreter stellen und ihren Beitrag zu den anfallenden Aufgaben leisten.

 

Herr Gemeindevertreter Etmanski erinnert an die Gemeindeordnung. In dieser sei es rechtlich festgelegt, dass eine Gemeinde nur eine Person zum Vertreter hat. Er möchte wissen, wie die Entscheidungsbefugnis läuft, wenn mehr als eine Person an der Spitze stehen.

 

Herr stellv. Bürgermeister Riecken gibt zu bedenken, dass geeignetes Personal gefunden werden müsse. Seine Idee schließe drei, statt bisher zwei Stellvertreter ein. Es sei von den Personen abhängig, die das Amt bekleiden, wie die Aufgaben verteilt würden. Ein ehrenamtlicher Bürgermeister habe nicht so viel Zeit wie ein hauptamtlicher Bürgermeister, daher müssten die Stellvertreter sich eigenständig um bestimmte Projekte kümmern und diese leiten. Als Beispiel gibt er die Umgestaltung des Probsteier Platzes und Satzungsänderungen an. Das Gleiche gelte für Repräsentationen der Gemeinde. Bei guter Zusammenarbeit würde sich die Gesamtlast auf mehrere Schultern verteilen.

 

Frau Vorsitzende Eschenlauer weist darauf hin, dass es für jede Vertreterin bzw. jeden Vertreter eine Gewissensentscheidung ist und bittet darum, die einzelnen Punkte der Satzungsänderung zusammen durchzugehen.