Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung um 19h30 Uhr und stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Sodann verpflichtet der Vorsitzende die bürgerlichen Mitglieder Herrn Jörn Grimm und Herrn Hans Stark gemäß § 33 Abs. 5 GO per Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie in ihre Tätigkeit ein.