Sitzung: 28.08.2013 Umwelt- und Bauausschuss
Der Vorsitzende eröffnet die
Sitzung um 19h30 Uhr und stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die
Beschlussfähigkeit fest. Sodann verpflichtet der Vorsitzende die bürgerlichen
Mitglieder Herrn Jörn Grimm und Herrn Hans Stark gemäß § 33 Abs. 5 GO per
Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie in
ihre Tätigkeit ein.