Herr Kreft, als ältester anwesender Gemeindevertreter, verpflichtet Herrn Heller mit Handschlag und folgendem Wortlaut: “Hiermit verpflichte ich Sie gemäß § 33 Abs. 5 der Gemeindeordnung zur gewissenhaften Erfüllung Ihrer Obliegenheiten und führe Sie damit in Ihre Tätigkeit ein.“

 

Anschließend verpflichtet Herr Heller mit gleichem Text und per Handschlag, Frau Braun, Herrn Rönnau, Frau Arp, Frau Wenzel, Frau Haas und Frau Bern.