Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt die Aufstellung einer Innenbereichssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 des Baugesetzbuchs für die Flurstücke 487/92 und 907/92 der Flur 4 in der Gemarkung Laboe, die Planungskosten sind der Gemeinde von der Eigentümerin zu erstatten. 

 


Die Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Der Beschluss erfolgt gemäß Sitzungsvorlage.


Stimmberechtigte:

11

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0