Der Renovierungsbedarf im Außenbereich erstreckt sich auf Malerarbeiten (Fenster und Unterschläge der Dachüberstände). Es werden zwei Kostenvoranschläge von Malerfirmen eingeholt diese sollen möglichst zur Gemeindevertretersitzung am 28.08.13. vorliegen um einen Beschluss über die Durchführung herbeizuführen.