Der Gemeindevertreter Carsten Wendt wird vom Bürgermeister gemäß § 33 Abs. 5 Satz 1 GO per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten verpflichtet und in sein Amt eingeführt.

 

Der Gemeindevertreter Thomas Wischnewsky betritt den Sitzungssaal.