Beschluss:

 

1.      Gemäß § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2012 in der Fassung der Verwaltungsvorlage STEIN/BV/066/2013.

 

2.      Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 16.037,28 EUR werden gemäß § 82 Abs. 1 GO genehmigt.


Stimmberechtigte:

10

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0