Beschluss:

 

Der Totenbeliebung wird aus Anlass ihres 200jährigen Bestehens ein Zuschuss in Höhe von 500,00 EUR erbracht.


Stimmberechtigte:

10

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0