Herr Bürgermeister Pfeiffer verliest die Erklärungen zur Fraktionsbildung, die zu Beginn der Sitzung dem ältesten Mitglied übergeben worden sind.

 

Der Bürgermeister verpflichtet im Anschluss daran die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter gemäß § 33 Abs. 5 der Gemeindeordnung per Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie damit in ihre Tätigkeit ein.