Sitzung: 26.06.2013 Gemeindevertretung
Herr Bürgermeister Pfeiffer verliest die Erklärungen zur Fraktionsbildung, die zu Beginn der Sitzung dem ältesten Mitglied übergeben worden sind.
Der Bürgermeister verpflichtet im Anschluss daran die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter gemäß § 33 Abs. 5 der Gemeindeordnung per Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie damit in ihre Tätigkeit ein.