Der Bürgervorsteher erläutert, dass auch in diesem Wahlverfahren die Wahl entweder im Meistimmenverfahren erfolgt oder -wenn es von einer Fraktion beantragt wird- im gebundenen Vorschlagsrecht.

 

Der Bürgervorsteher erkundigt sich, ob ein solcher Antrag gestellt wird.

 

Die SPD-Fraktion beantragt das gebundene Vorschlagsrecht. Danach steht das Vorschlagsrecht für die 1. Stellvertretung des Bürgermeisters bei gleicher Höchstzahl sowohl der SPD-Fraktion als auch der CDU-Fraktion zu.