Sitzung: 20.06.2013 Gemeindevertretung
Der Bürgervorsteher erläutert, dass auch in
diesem Wahlverfahren die Wahl entweder im Meistimmenverfahren erfolgt oder
-wenn es von einer Fraktion beantragt wird- im gebundenen Vorschlagsrecht.
Der Bürgervorsteher erkundigt sich, ob ein solcher Antrag gestellt wird.
Die SPD-Fraktion beantragt das gebundene Vorschlagsrecht. Danach steht das Vorschlagsrecht für die 1. Stellvertretung des Bürgermeisters bei gleicher Höchstzahl sowohl der SPD-Fraktion als auch der CDU-Fraktion zu.