Beschluss: Die Gemeindevertretung wählt Frau Christine Nebendahl zur 1. stellv. Bürgervorsteherin.

 

 

 


Für die Wahl der 1. stellvertretenden Bürgervorsteherin / des 1. stellvertretenden Bürgervorstehers wird von der CDU-Fraktion Frau Christine Nebendahl vorgeschlagen.

 

Da geheime Wahl nicht beantragt wird, erfolgt die Abstimmung offen.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden

 


Stimmberechtigte:

19

Ja-Stimmen: 19

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Der Bürgervorsteher stellt fest, dass damit Frau Gemeindevertreterin Christine Nebendahl zur 1. stellv. Bürgervorsteherin gewählt worden ist.

 

Der Bürgervorsteher verpflichtet im Anschluss daran Frau Nebendahl gemäß § 33 Abs. 5 der Gemeindeordnung per Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie damit in ihre Tätigkeit ein.