Da das gebundene Vorschlagsrecht beantragt ist, steht das Vorschlagsrecht für die Wahl der 1. stellvertretenden Bürgervorsteherin / des 1. stellvertretenden Bürgervorstehers  der CDU- Fraktion zu. Das Vorschlagsrecht für die 2. stellvertretende Bürgervorsteherin / den 2. stellvertretenden Bürgervorsteher steht der EIS-Fraktion zu.