Beschluss: Die Gemeindevertretung wählt Herrn Gemeindevertreter Wolfgang Mainz zum Bürgervorsteher.

 


Herr Gemeindevertreter Meckel erläutert, dass die Wahl entweder im Meistimmenverfahren erfolgt oder wenn es von einer Fraktion beantragt wird im gebundenen Vorschlagsrecht. Wird dieses beantragt, ist für die Position der/des Vorsitzenden die stärkste Fraktion allein vorschlagsberechtigt. Bei gleicher Höchstzahl haben beide Fraktionen das Vorschlagsrecht.

 

Herr Gemeindevertreter Meckel erkundigt sich, ob ein solcher Antrag gestellt wird.

 

Von der SPD-Fraktion wird das gebundene Vorschlagsrecht beantragt.

 

Somit haben bei gleicher Höchstzahl sowohl die SPD-Fraktion als auch die CDU-Fraktion das Recht, den Vorschlag für die Wahl der Bürgervorsteherin bzw. des Bürgervorstehers zu machen.

 

Die SPD-Fraktion schlägt Herrn Gemeindevertreter Mainz für dieses Amt vor.

 

Herr Gemeindevertreter Meckel erkundigt sich, ob ein weiterer Vorschlag vorliegt.

 

Herr Gemeindevertreter Ehlers erklärt, dass die CDU-Fraktion die Wahl des Bürgervorstehers mittragen werde. Man habe sich im Vorwege auf eine Teilung der Amtszeit verständigt, so dass nach der ersten Hälfte der Amtszeit die Position der Bürgervorsteherin/des Bürgervorstehers an die CDU-Fraktion wechselt.

 

Herr Gemeindevertreter Meckel weist darauf hin, dass die Wahl offen erfolgen kann, wenn nicht ein Mitglied der Gemeindevertretung geheime Wahl beantragt. Da geheime Wahl nicht beantragt wird, erfolgt die Abstimmung offen.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden

 


 

 


Stimmberechtigte:

19

Ja-Stimmen: 19

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Herr Gemeindevertreter Meckel stellt fest, dass damit Herr Mainz zum Bürgervorsteher gewählt worden ist.

 

Herr Gemeindevertreter Meckel verpflichtet im Anschluss daran Herrn Mainz gemäß § 33 Abs. 5 der Gemeindeordnung per Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung seiner Obliegenheiten und führt ihn damit in seine Tätigkeit ein.

 

Im Anschluss daran spricht er dem scheidenden Bürgervorsteher Herrn Zurstraßen im Namen der alten Gemeindevertretung seinen Dank für seine immer offene, ehrliche und tolerante Art aus, die immer eine konstruktive Zusammenarbeit ermöglichte. 

 

Der neugewählte Bürgervorsteher schließt sich diesem Dank an und übernimmt die Sitzungsleitung