Herr Bürgervorsteher Zurstraßen stellt fest, dass Herr Henner Meckel das älteste Mitglied der Gemeindevertretung ist und daher für die Leitung der Wahl der Bürgervorsteherin oder des Bürgervorstehers zuständig ist. Gegen diese Feststellung erhebt sich kein Widerspruch. 

 

Herr Zurstraßen verabschiedet sich bei den Gemeindevertretern und bedankt sich für die faire und konstruktive Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren. Er gibt die Leitung der Sitzung an Herrn Gemeindevertreter Meckel ab.