Beschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Annahme der Jahresrechnung  2012 in der vorliegenden Form. 


Der Ausschussvorsitzende stellt den Entwurf zur Diskussion. Im Wesentlichen werden die Über- und Unterschreitungen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt besprochen. Die Über- und Unterschreitungen halten sich im Rahmen und können nachvollzogen werden.

 

Für die Kalkulation der Schmutzwassergebühren ergibt sich eine deutliche Verbesserung der Abrechnung, die für den nächsten Abrechnungszeitraum in der neuen Kalkulation Berücksichtigung finden wird.

 

Für die Schulkosten ist festzuhalten, dass 2013 eine Nachforderung(nicht berücksichtigter Investitionskostenanteil von 250 EUR pro Schüler) für das Jahr 2012 entstehen wird. Da sich der Abrechnungsmodus für 2013 wieder verändert hat, ist auch für 2013 eine entsprechende Position im Haushalt zu berücksichtigen. Beide Beträge wurden im bisherigen Haushaltsplan noch nicht abgebildet und führen somit zu ungeplanten Mehrausgaben.

 

Bei den Mindereinnahmen für das Dörpshus sticht die Veränderung hervor, dass die Einnahmen deutlich zurückgegangen sind. Der Ausschussvorsitzende stellt die  Sauberkeit im Dörpshus in Frage. Des Weiteren wird der bauliche Zustand als Grund genannt. GV Grygiel stellt klar, dass auch einige Mieter den Zustand und vor allem die Ausstattung des Dörpshus loben. Die Gemeinde sollte sich über eine bessere Vermarktung Gedanken machen. GV Breitfelder stellt die Frage, ob der Ortsverband der CDU Probsteierhagen eine Benutzungsgebühr für eine Veranstaltung gezahlt hat. Das war nicht der Fall, da diese Veranstaltung durch Mitglieder der Prasdorfer CDU initiiert wurde. Generell sollte sich die nächste GV mit dem Thema Vermietung des Dörpshus befassen.

 

GV Breitfelder stellt die Frage nach den veranlagten Grundstücken für die Regenwasserbeseitigung. Er würde gern das Verzeichnis der veranlagten Grundstücke bei einem anderen Termin einsehen, prüfen und einen Bericht darüber verfassen. Der Ausschussvorsitzende erläutert dazu, dass grundsätzlich nur heute die Unterlagen einsehbar sind.

 

Er legt zudem eine Tischvorlage des Amtes vor, die die Ausnahmen von der RW-Veranlagung darstellen, ohne dass die Grundstücke detailliert benannt werden.

 

Es wird die Prozedur für die Veranlagung besprochen. GV Grygiel stellt die Frage, ob eine Einsicht der Unterlagen überhaupt möglich sei, da nur bei der Prüfung der Jahresrechnung der Finanzausschuss als Prüfungsausschuss fungiert. Er ist gegen die vorgeschlagene spätere Einsichtnahme.

 

GV Grygiel beantragt die Unterbrechung der Sitzung um 20:30. Abstimmung: Dafür 3, Dagegen 0, Enthaltungen 0.

Die Sitzung wird um 20 Uhr 38 wieder aufgenommen.

 

Der Ausschussvorsitzende schlägt vor, bei dieser Sitzung einige Fälle zu prüfen, die von den Ausschussmitgliedern bestimmt werden. Eine Prüfung zu einem anderen Zeitpunkt kann nur im Rahmen einer Jahresrechnungsprüfung stattfinden. Nach reichlicher Diskussion sind die Ausschussmitglieder mit dem Vorgehen einverstanden. 

 

Der Ausschuss hat sich ein Grundstück in der  Dorfstr.  angesehen und stellt fest, dass ein Teil der Flächen nicht angeschlossen ist. Von der Amtsverwaltung sind Ausnahmen genehmigt worden. Es ist aber nicht erkennbar, ob die Ausnahmen satzungsgemäß sind. Der Ausschuss bittet die Amtsverwaltung, diesen Fall zu prüfen. Speziell die Ausnahme, ob das Regenwasser vom Dach, dass zum Teil auf einer Hoffläche versickert, ist zu prüfen.

 

Aus der Sitzungsvorlage sollen des Weiteren die lfd. Nr. 1, 4, 5 und 7 von der Amtsverwaltung genauso geprüft und erläutert  werden. Auch ein wassergebundener Weg zwischen zwei Grundstücken in der Dorfstr. soll geprüft werden.  Dem Kämmerer wurden die entsprechenden Grundstücke genannt.


Stimmberechtigte:

3

Ja-Stimmen: 3

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0