Sitzung: 06.06.2013 Finanzausschuss
Vorlage: PRASD/BV/035/2013
Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Annahme der Jahresrechnung 2012 in der vorliegenden Form.
Der
Ausschussvorsitzende stellt den Entwurf zur Diskussion. Im Wesentlichen werden
die Über- und Unterschreitungen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt
besprochen. Die Über- und Unterschreitungen halten sich im Rahmen und können
nachvollzogen werden.
Für die
Kalkulation der Schmutzwassergebühren
ergibt sich eine deutliche Verbesserung der Abrechnung, die für den nächsten
Abrechnungszeitraum in der neuen Kalkulation Berücksichtigung finden wird.
Für die Schulkosten ist festzuhalten, dass 2013
eine Nachforderung(nicht berücksichtigter Investitionskostenanteil von 250 EUR
pro Schüler) für das Jahr 2012 entstehen wird. Da sich der Abrechnungsmodus für
2013 wieder verändert hat, ist auch für 2013 eine entsprechende Position im
Haushalt zu berücksichtigen. Beide Beträge wurden im bisherigen Haushaltsplan
noch nicht abgebildet und führen somit zu ungeplanten Mehrausgaben.
Bei den Mindereinnahmen für das Dörpshus sticht
die Veränderung hervor, dass die Einnahmen deutlich zurückgegangen sind. Der
Ausschussvorsitzende stellt die
Sauberkeit im Dörpshus in Frage. Des Weiteren wird der bauliche Zustand
als Grund genannt. GV Grygiel stellt klar, dass auch einige Mieter den Zustand
und vor allem die Ausstattung des Dörpshus loben. Die Gemeinde sollte sich über
eine bessere Vermarktung Gedanken machen. GV Breitfelder stellt die Frage, ob
der Ortsverband der CDU Probsteierhagen eine Benutzungsgebühr für eine
Veranstaltung gezahlt hat. Das war nicht der Fall, da diese Veranstaltung durch
Mitglieder der Prasdorfer CDU initiiert wurde. Generell sollte sich die nächste
GV mit dem Thema Vermietung des Dörpshus befassen.
GV
Breitfelder stellt die Frage nach den veranlagten Grundstücken für die Regenwasserbeseitigung. Er würde gern
das Verzeichnis der veranlagten Grundstücke bei einem anderen Termin einsehen,
prüfen und einen Bericht darüber verfassen. Der Ausschussvorsitzende erläutert
dazu, dass grundsätzlich nur heute die Unterlagen einsehbar sind.
Er legt
zudem eine Tischvorlage des Amtes vor, die die Ausnahmen von der RW-Veranlagung
darstellen, ohne dass die Grundstücke detailliert benannt werden.
Es wird die
Prozedur für die Veranlagung besprochen. GV Grygiel stellt die Frage, ob eine
Einsicht der Unterlagen überhaupt möglich sei, da nur bei der Prüfung der
Jahresrechnung der Finanzausschuss als Prüfungsausschuss fungiert. Er ist gegen
die vorgeschlagene spätere Einsichtnahme.
GV Grygiel
beantragt die Unterbrechung der Sitzung um 20:30. Abstimmung: Dafür 3, Dagegen
0, Enthaltungen 0.
Die Sitzung
wird um 20 Uhr 38 wieder aufgenommen.
Der
Ausschussvorsitzende schlägt vor, bei dieser Sitzung einige Fälle zu prüfen,
die von den Ausschussmitgliedern bestimmt werden. Eine Prüfung zu einem anderen
Zeitpunkt kann nur im Rahmen einer Jahresrechnungsprüfung stattfinden. Nach
reichlicher Diskussion sind die Ausschussmitglieder mit dem Vorgehen
einverstanden.
Der
Ausschuss hat sich ein Grundstück in der
Dorfstr. angesehen und stellt
fest, dass ein Teil der Flächen nicht angeschlossen ist. Von der Amtsverwaltung
sind Ausnahmen genehmigt worden. Es ist aber nicht erkennbar, ob die Ausnahmen
satzungsgemäß sind. Der Ausschuss bittet die Amtsverwaltung, diesen Fall zu
prüfen. Speziell die Ausnahme, ob das Regenwasser vom Dach, dass zum Teil auf
einer Hoffläche versickert, ist zu prüfen.
Aus der Sitzungsvorlage sollen des Weiteren die lfd. Nr. 1, 4, 5 und 7 von der Amtsverwaltung genauso geprüft und erläutert werden. Auch ein wassergebundener Weg zwischen zwei Grundstücken in der Dorfstr. soll geprüft werden. Dem Kämmerer wurden die entsprechenden Grundstücke genannt.
Stimmberechtigte: |
3 |
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Ja-Stimmen: 3 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |