Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Einwände zur Tagesordnung gibt es nicht. Somit ist sie genehmigt. Der Ausschussvorsitzende gibt den Hinweis, dass der Ausschuss der Gemeindevertretung 2008 bis 2012 diese Sitzung durchführen darf. Über die Beschlussempfehlungen entscheidet dann die neue Gemeindevertretung.