Sitzung: 29.05.2013 Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Schönberg
Die stellvertretenden Beisitzer
¾ Friedrich Nahrgang
¾ Rolf Grundler
¾ Detlef Klose
werden vom Gemeindewahlleiter nach Maßgabe des § 85 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 3 GKWO verpflichtet.