Beschluss:            Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.      Die Gemeindevertretung beschließt abschließend über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. der vorliegenden Zusammenstellung sowie über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. der vorliegenden Zusammenstellung (Abwägungstabellen) als Gesamtabwägung.

 

2.      Die Gemeindevertretung beschließt die Feststellung der Fortschreibung des Landschaftsplanes in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung.

 

3.      Der Erläuterungstext und der Umweltbericht werden in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 


Der Bürgervorsteher erläutert kurz die Vorlage und verweist auf die Vorberatungen im Bau- und Umweltausschuss.

 

Die Gemeindevertretung fasst daraufhin folgenden

 

 


Stimmberechtigte:

17

Ja-Stimmen: 17

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0