Beschluss:            Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.      Die Gemeindevertretung beschließt abschließend über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB gem. der vorliegenden Zusammenstellung sowie über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB gem. der vorliegenden Zusammenstellung (Abwägungstabellen) als Gesamtabwägung. Das Ergebnis ist mitzuteilen.

 

2.      Die Gemeindevertretung beschließt die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung.

 

3.      Die Begründung mit Umweltbericht und das Innenbereichsgutachten werden in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

4.      Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes ist dem Innenministerium zur Genehmigung vorzulegen, die Erteilung der Genehmigung ist nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan und die Begründung mit Anlagen und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 


Der Bürgervorsteher erläutert kurz die Vorlage und verweist auf die Vorberatungen im Bau- und Umweltausschuss.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden

 


Stimmberechtigte:

17

Ja-Stimmen: 17

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0