Sitzung: 30.04.2013 Gemeindevertretung
Beschluss:
1. Die
Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 als
vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB für das Gebiet „nördlich der
Kleinen Mühlenstraße, östlich der Bahnhofstraße und südwestlich der Großen
Mühlenstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem
Durchführungsvertrag mit den entsprechenden Anlagen wird Bestandteil des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes.
2. Das Amt Probstei
wird beauftragt, den Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während
der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Die Gemeindevertretung fasst folgenden
Stimmberechtigte: |
18 |
||
Ja-Stimmen: 18 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |
Herr Dr. Kopplin bedankt sich im Anschluss bei den Gemeindevertretern für den erfolgreichen Abschluss. Vorausgegangen sei ein langer Weg mit viel Arbeit und er freut sich auf eine weitere gute Zusammenarbeit.
Auch der Bürgermeister bedankt sich für die konstruktive Arbeit. Den Hauptanteil haben die Mitglieder des Bauausschusses geleistet sowie der Amtsmitarbeiter Herr Griesbach. Diesen Personen gilt sein besonderer Dank. Er wünscht abschließend ein gutes Gelingen für das Bauvorhaben.