Beschluss:

1.      Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB für das Gebiet „nördlich der Kleinen Mühlenstraße, östlich der Bahnhofstraße und südwestlich der Großen Mühlenstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Durchführungsvertrag mit den entsprechenden Anlagen wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.

 

2.      Das Amt Probstei wird beauftragt, den Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 


Die Gemeindevertretung fasst folgenden


Stimmberechtigte:

18

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Herr Dr. Kopplin bedankt sich im Anschluss bei den Gemeindevertretern für den erfolgreichen Abschluss. Vorausgegangen sei ein langer Weg mit viel Arbeit und er freut sich auf eine weitere gute Zusammenarbeit.

 

Auch der Bürgermeister bedankt sich für die konstruktive Arbeit. Den Hauptanteil haben die Mitglieder des Bauausschusses geleistet sowie der Amtsmitarbeiter Herr Griesbach. Diesen Personen gilt sein besonderer Dank. Er wünscht abschließend ein gutes Gelingen für das Bauvorhaben.