Beschluss: Die Gemeindevertretung wählt Herrn Jürgen Cordts mit Wirkung zum 01.05.2013 zum 2. stellv. Bürgervorsteher.

 


Da das gebundene Vorschlagsrecht beantragt ist, steht das Vorschlagsrecht für die Wahl der 1. stellvertretenden Bürgervorsteherin / des 1. stellvertretenden Bürgervorstehers der CDU als zweitstärkster Fraktion zu. Das Vorschlagsrecht für die 2. stellvertretende Bürgervorsteherin / den 2. stellvertretenden Bürgervorsteher steht wieder der SPD-Fraktion zu.

 

Für die Wahl der 1. stellvertretenden Bürgervorsteherin / des 1. stellvertretenden Bürgervorstehers wird von der CDU-Fraktion Frau Claudia Petersen vorgeschlagen. Frau Petersen ist zur Kandidatur bereit. Da geheime Wahl nicht beantragt ist, erfolgt die Abstimmung offen.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden

 

Beschluss: Die Gemeindevertretung wählt Frau Claudia Petersen mit Wirkung zum 01.05.2013 zur 1. stellv. Bürgervorsteherin.

 

Stimmberechtigte:

18

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Der Bürgermeister stellt fest, dass damit Gemeindevertreterin Claudia Petersen zur 1. stellv. Bürgervorsteherin gewählt worden ist.

 

Der Bürgermeister verpflichtet im Anschluss daran Frau Petersen gemäß § 33 Abs. 5 der Gemeindeordnung per Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie damit in ihre Tätigkeit ein.

 

Gemeindevertreter Winkler erklärt, dass die SPD-Fraktion auf ihr Vorschlagsrecht für die Wahl der 2. stellvertretende Bürgervorsteherin / des 2. stellvertretenden Bürgervorsteher verzichtet. Vorschlagsberechtigt ist damit die EIS-Fraktion. Für die Wahl der 2. stellvertretende Bürgervorsteherin / des 2. stellvertretenden Bürgervorsteher wird von der EIS-Fraktion Herr Jürgen Cordts vorgeschlagen. Herr Cordts ist zur Kandidatur bereit. Da geheime Wahl nicht beantragt ist, erfolgt die Abstimmung offen.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden

 

 

 


Stimmberechtigte:

18

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Der Bürgermeister stellt fest, dass damit Gemeindevertreter Jürgen Cordts zum 2. stellv. Bürgervorsteher gewählt worden ist.

 

Der Bürgermeister verpflichtet im Anschluss daran Herrn Cordts gemäß § 33 Abs. 5 der Gemeindeordnung per Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung seiner Obliegenheiten und führt ihn damit in seine Tätigkeit ein.

 

Der Bürgermeister überreicht Herrn Cordts außerdem eine Urkunde zur Verabschiedung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis bezogen auf seine bisherige Tätigkeit als 3. Stellv. Bürgermeister, die mit Ablauf der Ehrenamtlichkeit am 30.04.2013 endet.