Beschluss: Die Gemeindevertretung wählt Herrn Wilfried Zurstraßen mit Wirkung zum 01.05.2013 zum Bürgervorsteher

 

 

 


Der Bürgermeister gibt die Leitung der Wahl an den stellv. Bürgermeister Herrn Stoltenberg ab. Dieser erläutert, dass die Wahl entweder im Meistimmenverfahren erfolgt oder wenn es von einer Fraktion beantragt wird im gebundenen Vorschlagsrecht. Wird dieses beantragt, ist für die Position der/des Vorsitzenden die stärkste Fraktion allein vorschlagsberechtigt.

 

Der stellv. Bürgermeister erkundigt sich, ob ein solcher Antrag gestellt wird.

 

Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion, Herr Winkler, erklärt, dass das gebundene Vorschlagsrecht im Namen der SPD-Fraktion beantragt wird.

 

Somit hat die SPD-Fraktion als stärkste Fraktion das Recht, den Vorschlag für die Wahl der Bürgervorsteherin bzw. des Bürgervorstehers zu machen.

 

Die SPD-Fraktion schlägt Herrn Zurstraßen für dieses Amt vor.

 

Herr Zurstraßen ist zur Kandidatur bereit. Der stellv. Bürgermeister weist darauf hin, dass die Wahl offen erfolgen kann, wenn nicht ein Mitglied der Gemeindevertretung geheime Wahl beantragt.

 

Da keine geheime Wahl beantragt wird, erfolgt die Abstimmung offen.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden

 


Stimmberechtigte:

18

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Der stellv. Bürgermeister stellt fest, dass damit Gemeindevertreter Wilfried Zurstraßen zum Bürgervorsteher gewählt worden ist.

 

Der stellv. Bürgermeister verpflichtet im Anschluss daran Herrn Zurstraßen gemäß § 33 Abs. 5 der Gemeindeordnung per Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung seiner Obliegenheiten und führt ihn damit in seine Tätigkeit ein.

 

Danach übergibt er die Sitzungsleitung wieder an den Bürgermeister.